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Fahrerlaubnisklassen

Hier erhältst Du einen Überblick, welche Fahrerlaubnisklassen wir ausbilden.

Klasse B

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

Klasse B
- Kraftfahrzeuge -
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2,und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässsiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)

Einschluss: Klasse AM und L

Ausbildungsbeginn: bereits mit 16 ½ Jahren (BF17) möglich!

 
 
B96

(Klasse B mit der Schlüsselzahl 96)

B96
- Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.

B96 ist keine eigene Fahrerlaubnisklasse (Klasse B mit Schlüsselzahl 96) und wird durch eine Fahrerschulung erworben.

Fahrerschulung: bereits mit 16 ½ Jahren (BF17) möglich!

 
 
Klasse BE

Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)

B96
- Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Ausbildungsbeginn: bereits mit 16 ½ Jahren (BF17) möglich!

 
 
Klasse A

Mindestalter 20 Jahre bei Aufstieg; 21 Jahre für Trikes; 24 Jahre bei Direkterwerb für Krafträder

A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW

Erwerb durch praktische Prüfung nach 2 Jahren, wenn Stufenregelung in Anspruch genommen wird
Einschluss: A2, A1 und AM

 
 
Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre

A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei dene das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 02 kW/kg nicht übersteigt

Erwerb durch praktische Prüfung nach 2 Jahren, wenn Stufenregelung in Anspruch genommen wird
Einschluss: A1 und AM

Ausbildungsbeginn: bereits mit 17 ½ Jahren möglich!

 
 
Klasse A1

Mindestalter 16 Jahre

A2
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Einschluß: AM

Ausbildungsbeginn: bereits mit 15 ½ Jahren möglich!

 
 
Klasse AM

Mindestalter 16 Jahre

Klasse AM

Klasse A
- Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Roller), auch mit Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Arbeitsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
- Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor)

- Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW oder einer maximalen Nenndauerleistung von 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien von Elektrofahrzeugen.

Ausbildungsbeginn: bereits mit 15 ½ Jahren möglich!

 
 
MOFA

Mindestalter 15 Jahre
(Mofa Prüfbescheinigung)

Klasse AM
Mofas sind einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (auch Roller), deren Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für Kinder unter sieben Jahre dürfen jedoch angebracht sein.

Ausbildungsbeginn: bereits mit 14 ½ Jahren möglich!
   

Quelle (Text und Bilder): PDF der Stadt Essen

 
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